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Mitgliedsbeiträge
(monatlich) |
| Aktiv |
7,00 € |
| Passiv |
4,50
€ |
| Sonderbeitrag* |
4,50
€ |
| Jugend
7-18 Jahre |
4,50
€ |
| Bootsplatz |
2,00
€ |
| Verwaltungsgebühr
Eintritt Aktiv |
45,00
€ |
| Verwaltungsgebühr
Eintritt Passiv, Jugend, Sonderbeitrag |
15,00
€ |
*Sonderbeitrag : Schüler über
18 Jahre, Studenten, Wehrdienstleistende, Ehegatten
Allgemeines
Die ersten drei Monate der Mitgliedschaft gelten als
Probezeit, während der die Mitgliedschaft jederzeit durch eine einseitige,
schriftliche Erklärung wieder gelöscht werden kann.
Der Austritt ist nur zum Jahresende durch schriftliche Kündigung
bis zum 30.09. möglich (Beschluß der Mitgliederversammlung
vom 20.03.1981).
Der Verein haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.
Für Unfälle haftet der Verein nur im Rahmen der
gemeinsamen Sport-Unfallversicherung des Badischen Sportbundes.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es notwendig, dass
man sich vor Fahrtantritt in das Fahrtenbuch einträgt.
Das Fahrtenbuch befindet sich in der Bootshalle Nr. 4.
Die Vereinssatzung, die Arbeitsdienstordnung oder die Jugendordnung
sind beim Vorstand erhältlich oder können auf dieser
Vereinshomepage gelesen werden.
Beitragszahlung
Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr werden zu Beginn
der Mitgliedschaft fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich
im Voraus durch Lastschrift zu zahlen. Wenn sich die Bankverbindung
ändert, ist der Vorstand zu informieren, damit unnötige
Bankgebühren vermieden werden.
Arbeitsdienst
Jedes aktive Mitglied im Alter zwischen 18 und 50 Jahre hat
im Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden
sind ersatzweise 10,00 € / Stunde zu zahlen.
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01.01.2009 |