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Mitgliedsbeiträge (monatlich)

Aktiv 7,00 €
Passiv 4,50 €
Sonderbeitrag* 4,50 €
Jugend 7-18 Jahre 4,50 €
Bootsplatz 2,00 €
Verwaltungsgebühr Eintritt Aktiv 45,00 €
Verwaltungsgebühr Eintritt Passiv, Jugend, Sonderbeitrag 15,00 €









*Sonderbeitrag : Schüler über 18 Jahre, Studenten, Wehrdienstleistende, Ehegatten

Allgemeines
Die ersten drei Monate der Mitgliedschaft gelten als Probezeit, während der die Mitgliedschaft jederzeit durch eine einseitige, schriftliche Erklärung wieder gelöscht werden kann.

Der Austritt ist nur zum Jahresende durch schriftliche Kündigung bis zum 30.09. möglich (Beschluß der Mitgliederversammlung vom 20.03.1981).

Der Verein haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände. Für Unfälle haftet der Verein nur im Rahmen der gemeinsamen Sport-Unfallversicherung des Badischen Sportbundes.

Aus versicherungstechnischen Gründen ist es notwendig, dass man sich vor Fahrtantritt in das Fahrtenbuch einträgt. Das Fahrtenbuch befindet sich in der Bootshalle Nr. 4.

Die Vereinssatzung, die Arbeitsdienstordnung oder die Jugendordnung sind beim Vorstand erhältlich oder können auf dieser Vereinshomepage gelesen werden.

Beitragszahlung
Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus durch Lastschrift zu zahlen. Wenn sich die Bankverbindung ändert, ist der Vorstand zu informieren, damit unnötige Bankgebühren vermieden werden.

Arbeitsdienst
Jedes aktive Mitglied im Alter zwischen 18 und 50 Jahre hat im Jahr 5 Arbeitsstunden zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden sind ersatzweise 10,00 € / Stunde zu zahlen.
01.01.2009
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